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Förderung von Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat hat am 18.12.2011 beschlossen, Photovoltaikanlagen (rückwirkend ab 01.01.2011) mit
€ 100,- /kWp
bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- zu fördern.
Voraussetzungen:
-Hauptwohnsitz in Krakaudorf
-Anlagenbeschreibung
-Rechnung
-Einzahlungsbestätigung
-Fotos der Anlage
Pro Antragsteller wird nur einmal eine Förderung gewährt!
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Asphaltierung von Hauszufahrten - Zuschuss
Die Gemeinde Krakaudorf bezuschusst die Asphaltierung von Hauszufahrten mit 20% der Kosten, gegen Vorlage der Originalrechnung.
€ 1.500 werden als Höchstbetrag der Förderung festgesetzt.
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Förderung von Solaranlagen
Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 7.5.1994 beschlossen, Solaranlagen mit € 35/m² bis zu einem Höchstbetrag von € 730 zu fördern.
Voraussetzungen:
-Hauptwohnsitz in Krakaudorf
-Antrag
-Bestätigung des Installateurs
-Bestätigung Gemeinde über Gemeindeförderung
-Foto der Anlage
-Rechnungen und Zahlungsbelege
Für Zweitwohnungsbesitzer gibt es eine Förderung in Höhe von
€ 19/m² bis zu einem Höchstbetrag von € 365.
Antrag Landesförderung Solaranlagen (385 kb)
Antrag Landesförderung Photovoltaik (349 kb)
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Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge
Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 12.5.2010 folgendes beschlossen:
"Die Gemeinde leistet rückwirkend ab 01.01.2010 einen 50%igen Kostenzuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakaudorf.
Vorzulegen sind:
-Führerschein
-Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung
-Kursbestätigung
Der Zuschuss für das Fahrsicherheitstraining wird am Ende des Kalenderjahres ausbezahlt.“
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Förderung von Wärmepumpenanlagen
Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 22.3.2005 beschlossen, den Bau von Wärmepumpenanlagen mit einem Pauschalbetrag von € 400 zu fördern.
Voraussetzungen:
-Hauptwohnsitz in Krakaudorf
-Vorlage der Rechnung








