Förderungen und Zuschüsse der Gemeinde

Hier finden Sie, welche Zuschüsse bzw. Förderungen von der Gemeinde Krakaudorf an ihre Bürger geleistet werden.

  • Förderung von Photovoltaikanlagen

    Der Gemeinderat hat am 18.12.2011 beschlossen, Photovoltaikanlagen (rückwirkend ab 01.01.2011) mit
    € 100,- /kWp
    bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- zu fördern.

    Voraussetzungen:
    -Hauptwohnsitz in Krakaudorf
    -Anlagenbeschreibung
    -Rechnung
    -Einzahlungsbestätigung
    -Fotos der Anlage

    Pro Antragsteller wird nur einmal eine Förderung gewährt!


  • Asphaltierung von Hauszufahrten - Zuschuss

    Die Gemeinde Krakaudorf bezuschusst die Asphaltierung von Hauszufahrten mit 20% der Kosten, gegen Vorlage der Originalrechnung.
    € 1.500 werden als Höchstbetrag der Förderung festgesetzt.


  • Förderung von Solaranlagen

    Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 7.5.1994 beschlossen, Solaranlagen mit € 35/m² bis zu einem Höchstbetrag von € 730 zu fördern.
    Voraussetzungen:
    -Hauptwohnsitz in Krakaudorf
    -Antrag
    -Bestätigung des Installateurs
    -Bestätigung Gemeinde über Gemeindeförderung
    -Foto der Anlage
    -Rechnungen und Zahlungsbelege

    Für Zweitwohnungsbesitzer gibt es eine Förderung in Höhe von
    € 19/m² bis zu einem Höchstbetrag von € 365.

    Antrag_SolarThermisch_2011.pdfAntrag Landesförderung Solaranlagen (385 kb)

    Antrag_PhotovoltaikPV_2011.pdfAntrag Landesförderung Photovoltaik (349 kb)


  • Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge

    Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 12.5.2010 folgendes beschlossen:

    "Die Gemeinde leistet rückwirkend ab 01.01.2010 einen 50%igen Kostenzuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakaudorf.
    Vorzulegen sind:
    -Führerschein
    -Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung
    -Kursbestätigung
    Der Zuschuss für das Fahrsicherheitstraining wird am Ende des Kalenderjahres ausbezahlt.“


  • Förderung von Wärmepumpenanlagen

    Der Gemeinderat Krakaudorf hat in seiner Sitzung vom 22.3.2005 beschlossen, den Bau von Wärmepumpenanlagen mit einem Pauschalbetrag von € 400 zu fördern.
    Voraussetzungen:
    -Hauptwohnsitz in Krakaudorf
    -Vorlage der Rechnung


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